Ja, und zwar bei jeder Klausur und jeder mündlichen Prüfung!
Wenn das rechtliche Interesse an Einsicht in die Prüfungsakte besteht (z.B. weil man sich gegen die Prüfungsbewertung wehren möchte), dann ist diese Einsicht auch zu gewähren, und zwar auf alle direkt zur Prüfung gehörigen relevanten Unterlagen: Aufgabentext, schriftliche Prüfungsarbeit, Korrekturvermerke etc. Musterlösungen sind (leider) nicht Teil der Klausureinsicht.
Das Anfertigen von Fotos oder Kopien oder das Abschreiben von Aufgaben etc. ist erlaubt! Außerdem ist das Recht auf Akteineinsicht nicht befristet, d.h. mindestens ein Jahr lang nach Bekanntgabe des Klausurergebnisses muss die Einsicht möglich sein.
Die Quelle dieser Angaben ist das Justitiariat der Universität: https://verwaltung.uni-koeln.de/stabsstelle02.1/content/faq/index_ger.html unter Akteneinsicht