Fragen & Antworten
Wie melde ich mich bei Amboss an?
Schau einfach mal in der Klickanleitung hier nach!
Wo finde ich Protkolle, Skripte etc.?
Das Skriptenzimmer hat den Verkauf von Artikeln bis auf Weiteres eingestellt und bietet keine Öffnungszeiten mehr an!
Damit auch alles mit rechten Dingen zugeht, müssen wir kontrollieren, ob ihr tatsächlich Studierende der UzK seid. Deshalb hier folgende Anleitung nachdem ihr euch auf http://skripte.koeln/registriert habt.
Nach der Registrierung auf http://skripte.koeln/, schreibt ihr zur Freischaltung einfach eine E-Mail über euren smail-Account an skriptenzimmer(at)gmail(dot)com, in der ihr euer smail-Kürzel nennt und die Freischaltung erwähnt.
Die SHKs versuchen natürlich täglich alle Freischaltungen umzusetzen, die eintrudeln. Aber es kann natürlich sein, dass die Freischaltung sich 1-2 Tage verzögert.
Muss ich mich als Ersti schon vor Semesterbeginn um die Anmeldung für Kurse kümmern?
Ob und wofür du dich schon vor Semesterbeginn anmelden musst, findest du in der Erstsemesterbroschüre der Medizinischen Fakultät. Die aktuelle Erstsemesterbroschüre ist hier hochgeladen.
Wann findet der nächste Mediball statt?
Wann der nächste Mediball stattfindet, kannst du hier nachgucken.
Wo und wie beantrage ich BAföG?
Um BAföG zu erhalten, müsst ihr einen schriftlichen Antrag stellen. Die Formulare hierfür findet man unter www.bafög.de!
Für welche Stipendien kann ich mich bewerben?
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat eine Übersicht dafür zusammengestellt. Die findest du hier. Für weitere Stipendien kannst du auch gerne Google befragen.
Habe ich ein Recht auf Klausureinsicht?
Ja, und zwar bei jeder Klausur und jeder mündlichen Prüfung!
Wenn das rechtliche Interesse an Einsicht in die Prüfungsakte besteht (z.B. weil man sich gegen die Prüfungsbewertung wehren möchte), dann ist diese Einsicht auch zu gewähren, und zwar auf alle direkt zur Prüfung gehörigen relevanten Unterlagen: Aufgabentext, schriftliche Prüfungsarbeit, Korrekturvermerke etc. Musterlösungen sind (leider) nicht Teil der Klausureinsicht.
Das Anfertigen von Fotos oder Kopien oder das Abschreiben von Aufgaben etc. ist erlaubt! Außerdem ist das Recht auf Akteineinsicht nicht befristet, d.h. mindestens ein Jahr lang nach Bekanntgabe des Klausurergebnisses muss die Einsicht möglich sein.
Die Quelle dieser Angaben ist das Justitiariat der Universität: https://verwaltung.uni-koeln.de/stabsstelle02.1/content/faq/index_ger.html unter Akteneinsicht
Wie formuliere ich eigentlich einen Einspruch?
Auf unserer Seite zur Curriculumskommission, in der die Einsprüche besprochen werden, findest du in der Seitenleiste eine Anleitung zum Runterladen!