Was wähle ich eigentlich?
Hochschulwahlen
Das Hochschulgesetz NRW legt fest, dass wir Studierende uns selbst verwalten und in entscheidender Weise bei sehr vielen Dingen in der Uni mitreden. Auch hier an der Medizinischen Fakultät betrifft uns alle das unweigerlich, angefangen bei der Zahlung des Semesterbeitrags: 8,77€ gehen dabei an den AStA, 2,10€ an uns, eure Fachschaft.
Grund genug, mal einen genauen Blick darauf zu werfen, wer hier über Geld und Hochschulpolitik entscheidet (Tipp: Das ist leicht, ihr wählt diese Menschen nämlich jährlich):
Fachschaft
„An der Medizinischen Fakultät wird im Fachbereich Humanmedizin eine 15-köpfige Fachschaftsvertretung gewählt“
So ist es. Jedes Jahr im Oktober oder November wird auf der für alle Medizinstudierenden offenen Fachschaftssitzung montags um 19:00 ein Listenvorschlag gewählt, den stellen wir anschließend zur Wahl. Damit stehen nicht nur die 15 aufgestellten Kandidat*innen zur Wahl, sondern vor allem unser Konzept der offenen Fachschaftssitzung als höchstes Gremium der Studierendenschaft, durch das alle Entscheidungen und Informationen gehen.
„Die Engere Fakultät ist das höchste beschlussfassende Gremium an der Fakultät. Sie befasst sich mit jeglichen Bereichen und Problematiken […] Dazu gehören u.a. die Besetzung neuer Lehrstellen und die Änderung der Prüfungsordnung."
Jo, die Engere. Ziemlich wichtiges Gremium. Zu dem Textblock kann man noch ergänzen, dass es sehr sehr wichtig ist, dass wir als Studierende hier vertreten sind, auch um hier über unsere Aktionen und Projekte zu berichten und wichtige Themen anzusprechen. Deswegen gibt es auch hier einen Wahlvorschlag: Wir haben für die Besetzung der 9 Positionen (3 Vertreter*innen mit je 2 Stellvertreter*innen) auf der Sitzung einen Vorschlag abgestimmt. Die Kandidat*innen mit den meisten Stimmen findet ihr auf den obersten 3 Plätzen unseres Wahlvorschlags. Ein*e Zahnmediziner*in ist außerdem traditioneller Teil unseres Wahlvorschlags.
„Die Stelle überwacht die Beachtung geltenden Rechts bei der Auswahl und Beschäftigung von studentischen Hilfskräften und wirkt auf eine angemessene Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen hin. Sie behandelt Beschwerden von Betroffenen. Beanstandet die Stelle eine Maßnahme, hat die Beanstandung aufschiebende Wirkung. Wird keine Abhilfe geschaffen, ist das Rektorat zu beteiligen.“
Hierhin wählen wir eine*n Studierende*n als Medizinische Fakultät. Die Fachschaftssitzung macht in der Regel einen Wahlvorschlag, der aus einer Liste mit 2 Kandidierenden besteht.
„Die Gleichstellungskommission dient der Beratung und Unterstützung der Universität und der zentralen Gleichstellungsbeauftragten bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrags.
Eine uniweite Wahl uniweiter Listen. Wenn ihr dazu Fragen habt, sprecht am Besten eine der Hochschulgruppen („Parteien“) an.
„Der Senat ist das höchste Gremium der universitären Selbstverwaltung und gemäß Hochschulgesetz NRW für nachfolgend aufgeführte Angelegenheiten zuständig: [...]
Wieder eine uniweite Wahl uniweiter Listen. Alle großen Entscheidungen der Uni werden hier behandelt, auch einige sehr konkret die Medizin betreffenden Fragen.
„Das Studierendenparlament […] ist das wichtigstes studentische beschlussfassende Gremium […] und besteht aus 51 Parlamentarier/innen aus diversen Fraktionen (Hochschulgruppen und Listen). […]
Noch eine sehr wichtige Wahl, diesmal sogar mit Wahlprogrammen, Wahlplakaten und Kulis. Aufgabe für uns alle: Möglichst viele Wahlgeschenke der verschiedenen „Parteien“ sammeln und dabei herausfinden, wer einem programmatisch oder von den Menschen her am ehesten liegt.